Zu mehr Effizienz verpflichtet
Energieaudits nach DIN EN 16247
Die Europäische Kommission hat sich mit der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz in Europa um 20 Prozent zu steigern. „Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes am 15. April 2015 wurde die Richtlinie in deutsches Recht überführt“, sagt Christian Matt, Leiter des Kompetenzzentrums Energieeffizienz der TÜV SÜD Industrie GmbH. „Damit hat sich auch der Kreis der deutschen Unternehmen erweitert, die entsprechende Nachweise erbringen müssen.“
Die neuen Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) gelten für Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Konkret sind das alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro. „Damit müssen in Zukunft auch nicht-energieintensive Unternehmen an der Effizienzschraube drehen“, betont Christian Matt. Das gelte beispielsweise für Unternehmen der produzierenden Industrie, Dienstleister wie Banken, Versicherungen oder Krankenhäuser, den Einzelhandel oder auch für Hotelketten oder Transportunternehmen. Laut EDL-G müssen die Energieaudits durch qualifizierte und unabhängige Experten durchgeführt werden, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAFA) gelistet sind. Wahlweise können Unternehmen das Audit auch intern von einem Mitarbeiter durchführen lassen, der die geforderte Qualifikation vorweisen kann.
Energieeffizienz in KMU wird gefördert
Die Unternehmen sollten die neuen Vorgaben auch als Chance betrachten, den Energieverbrauch zu optimieren und die Energiekosten zu senken, betont Christian Matt. Auch kleine und mittlere Unternehmen könnten von der Verbesserung der Energieeffizienz profitieren. Für KMU der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe und das Dienstleistungsgewerbe würden im Zuge einer staatlichen Förderung sogar 80 Prozent (bis zu einer Maximalhöhe von 8.000 Euro) der Kosten für die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247 erstattet. Ausgenommen von dieser Förderung sind allerdings KMU, die bereits im Rahmen des Spitzenausgleichs oder der EEG-Umlage eine Entlastung erhalten.
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