Neues DLG-Expertenwissen „Sensory Claims“ erschienen
Kompakte Informationen zu aktuellen Themen der Lebensmittelbranche – Neue Möglichkeiten in der Qualitätskommunikation mit Verbrauchern
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG)
Unter „Sensory Claims“ versteht man Aussagen über sensorische Besonderheiten und Produktcharakteristika (Geschmack, Textur, Aroma), die in der Kommunikation mit dem Verbraucher eingesetzt werden können. Darunter fallen Beschreibungen wie „jetzt noch fruchtiger im Geschmack“ oder „cremiger Genuss“, wenn es z.B. um Aussagen zur Textur geht. Lebensmittelproduzenten, der Handel wie auch der Bereich Außer-Haus-Verpflegung erhalten so vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte sensorisch zu charakterisieren.
Immer häufiger entdeckt man Sensory Claims auf Produktverpackungen und in der Werbung der Lebensmittel- und Getränkebranche. Wenngleich bis dato noch keine gesetzlichen Regelungen für Sensory Claims vorliegen, müssen jedoch alle Claims fachlich begründet, nachweisbar und nachvollziehbar sein, um die Glaubwürdigkeit beim Konsumenten nicht zu gefährden. In den USA, wo der Trend der Sensory Claims bereits intensiv aufgegriffen wurde, hat die ASTM International einen Leitfaden „Standard Guide for Sensory Claim Substantiation“ (ASTM, E-1958-12) formuliert. Er gilt zwar nur für den amerikanischen Markt und die dortige Rechtsprechung, kann aber auch in Ländern außerhalb Amerikas wertvolle Hilfestellungen bei der Erarbeitung von Sensory Claims leisten, wie aktuelle zahlreiche Beispiele aus England belegen.
Das DLG-Fachzentrum Lebensmittel hat in Kooperation mit Leatherhead Research aus England ein DLG-Expertenwissen „Sensory Claims“ erarbeitet, das sich inhaltlich an den Aussagen des USA-Leitfadens orientiert und zudem Ergebnisse eigener Forschungsprojekte einbindet. Es informiert über Definitionen für Sensory Claims, stellt verschiedene Arten von Produktauslobungen vor, gibt Einblicke in die methodische Entwicklung und zeigt die Herausforderungen auf, die sich daraus an Produktentwickler ergeben.
„In unserem heutigen Wettbewerbsumfeld mit kontinuierlich steigenden Verbrauchererwartungen ist es zunehmend wichtiger für Hersteller, charakteristische Merkmale ihrer Produkte so herauszuarbeiten, dass sie sich mit einem eigenständigen Profil im Konkurrenzumfeld behaupten können. Entscheidend für den Erfolg ist die Fokussierung auf herausragende wertgebende Qualitätsaspekte des Lebensmittels. Gesetzliche Reglementierungen, wie z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), grenzen den Kommunikationsspielraum von Unternehmen zunehmend ein. Sensory Claims unterliegen hingegen noch keiner reglementierten Verwendung. Sie eröffnen damit Herstellern neue Möglichkeiten, die in den USA und im europäischen Ausland schon seit längerem genutzt werden“, so Projektleiterin Bianca Schneider-Häder, DLG-Fachzentrum Lebensmittel.
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