BLE nimmt ab Januar Weinpflanz-Anträge an
In Deutschland sind nach der Umstellung des Autorisierungssystems für Reb-pflanzungen auf EU-Ebene 300 Hektar Weinanbaufläche zusätzlich zu vergeben. Die BLE führt das Verwaltungsverfahren national durch: Sie prüft die eingehenden Anträge inhaltlich nach den gesetzlichen Zuteilungskriterien, berechnet die pro Antrag zu vergebenen Pflanzrechte und erteilt die Bescheide.
Steillage bevorzugt
Es werden mehr Anträge erwartet, als zusätzliche Anbaufläche zur Verfügung steht. Priorität erhalten Anträge mit der Anbaufläche in Steillage. Erste Priorität wird Lagen mit über 30 Prozent Gefälle eingeräumt, dann folgen Lagen mit 15 bis 20 Prozent Neigung. Grundvoraussetzung für eine Zusage ist, dass die Antragsstellenden glaubhaft nachweisen, dass sie rechtzeitig über die angegebene landwirtschaftliche Fläche verfügen. Die Bepflanzung muss innerhalb von drei Jahren nach positivem Bescheid beginnen. Stichproben und Kontrollen in den Anbaugebieten übernehmen die jeweiligen Landesbehörden.
Informationen bei der BLE
Die Antragsfrist läuft bis zum 1. März 2016, der Bescheid durch die BLE erfolgt bis 31. Juli 2016. Antragsformulare, ein ausführliches Merkblatt, Gesetzestexte und Kontaktmöglichkeiten sind ab sofort auf der Internetseite der BLE verfügbar (rechts neben dem Artikel verlinkt).
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