Streit um bekömmliches Bier erneut vor Gericht
Im August hatte das Landgericht diese Anordnung bereits bestätigt. Die Kammer berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei und damit gesundheitsbezogen, hieß es damals zur Begründung. Die Brauerei reagierte - und änderte die Etiketten mit Filzstift, indem das Wort "bekömmlich" durchgestrichen wurde./kst/DP/jha (dpa)
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