EPA hält umstrittenes Patent für Schrumpeltomate aufrecht
Gegner kritisierten die Entscheidung, sie fordern eine rechtliche Klarstellung auf nationaler und europäischer Ebene. Denn die wasserarme Tomate, die aus wilden und kultivierten Pflanzen gezüchtet ist und zur Herstellung von Ketchup dienen soll, ist konventionell gezüchtet. Und konventionelle Zuchtverfahren sind nach europäischem Recht nicht patentierbar.
Die Große Beschwerdekammer als höchste Instanz des EPA hatte aber in einer Grundsatzentscheidung zu der Tomate und einem ebenfalls umstrittenen Super-Brokkoli (EP1069819) bereits im März entschieden, dass Patente auf Pflanzen oder Saatgut als Resultate des Züchtungsverfahrens zulässig sind./sd/DP/jha (dpa)
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.