EPA hält umstrittenes Patent für Schrumpeltomate aufrecht
Gegner kritisierten die Entscheidung, sie fordern eine rechtliche Klarstellung auf nationaler und europäischer Ebene. Denn die wasserarme Tomate, die aus wilden und kultivierten Pflanzen gezüchtet ist und zur Herstellung von Ketchup dienen soll, ist konventionell gezüchtet. Und konventionelle Zuchtverfahren sind nach europäischem Recht nicht patentierbar.
Die Große Beschwerdekammer als höchste Instanz des EPA hatte aber in einer Grundsatzentscheidung zu der Tomate und einem ebenfalls umstrittenen Super-Brokkoli (EP1069819) bereits im März entschieden, dass Patente auf Pflanzen oder Saatgut als Resultate des Züchtungsverfahrens zulässig sind./sd/DP/jha (dpa)
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