BGH billigt Werbung für Rotbäckchen-Saft
Getränke-Hersteller Rabenhorst ist bei der Werbung für seinen Rotbäckchen-Saft «Lernstark» nicht über das Ziel hinausgeschossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte die Angaben auf dem Etikett der Sorte. Diese verstoßen demnach nicht gegen europäisches Recht. Eine Begründung veröffentlicht das Gericht am Donnerstag zunächst nicht. (Az.: I ZR 222/13).
Damit scheiterte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Klage gegen Rabenhorst in letzter Instanz. Die Vorinstanzen hatten den Fall noch anders beurteilt und den Verbraucherschützern recht gegeben.
So sah das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz 2013 in der Kombination der Abbildung eines Mädchenkopfes (blonde Haare, rote Bäckchen, blaues Kopftuch) mit den Angaben «Lernstark» sowie «Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit» einen Verstoß gegen die europäischen Regeln zum Verbraucherschutz. Dagegen war Rabenhorst in Revision gegangen. (dpa)
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