Der Biowurst-Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht

Beim Bundesverwaltungsgericht geht es um die Wurst. Darf in Bio-Kochschinken und Bio-Fleischwurst Gemüsesaft rein oder nicht?

11.12.2015 - Deutschland

Das Bundesverwaltungsgericht soll entscheiden, ob Gemüsesaft-Konzentrate und Gemüsepulver in Bio-Wurst zulässig sind.

Die wichtigsten Fragen zum Prozess: 

Worum geht es in dem Wurst-Streit? 

Ein Bioland-Fleischer hat bei der Herstellung seiner Wurstwaren Gemüsesaft-Konzentrat und Gemüsepulver genutzt. Die Behörden verboten das. Der Rote-Bete-Saft sei ein Lebensmittelzusatzstoff - und als solcher nicht zugelassen. Aus Sicht des Fleischers sind die Gemüse-Beigaben verbraucherfreundliche, unbedenkliche Lebensmittel.

Zusatzstoff oder Lebensmittel - das Bundesverwaltungsgericht soll eine Grundsatzentscheidung fällen. 

Warum nutzt der Metzger diese Gemüse-Produkte?

Der Ökoverband Bioland schreibt seinen rund 120 zertifizierten Fleischern den Verzicht auf Nitritpökelsalz vor - unter anderem wegen der krebserregenden Wirkung von Nitrosaminen. Der Einsatz des Gemüsesaftkonzentrates sei eine Alternative für die Wurstherstellung. 

Warum kommen überhaupt Zusatzstoffe in die Wurst? 

Sowohl mit Nitritpökelsalz als auch mit Gemüsesaft und Bakterien wird ein Pökelaroma in Kochschinken und Fleischwurst erzeugt. Zudem wird die Wurst «umgerötet». Ohne Zusatz wäre sie grau - und wohl schwer verkäuflich. 

Wie werden Zusatzstoffe definiert? 

Die EU-Verordnung Nr. 1333/2008 besagt in Artikel 3, ein Lebensmittelzusatzstoff sei «ein Stoff mit und ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird». 

Warum beantragen Bioland oder der Fleischer nicht einfach die Zulassung der Gemüseprodukte als Lebensmittelzusatzstoff? 

Ein Zulassungsverfahren ist nach Auskunft des Metzgers zeit- und kostenaufwendig. Außerdem sei es ja gar nicht notwendig, denn seine Zutaten seien normale Lebensmittel, die in die Wurst dürften. 

Welche Urteile zum Wurst-Streit gibt es schon? 

Der klagende Fleischer hat sowohl beim Verwaltungsgericht Hannover als auch beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg verloren. Beide Gerichte ordneten den Rote-Bete-Saft als Lebensmittelzusatzstoff ein.

Jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht in dritter Instanz am Zug.

Weil Europa-Recht betroffen ist, ist eventuell auch eine Vorlage an den EuGH denkbar. (dpa)

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