Bekömmlich oder nicht? Gericht entscheidet im Februar über Bierstreit
Und wieder geht es um die Frage: Darf Bier als «bekömmlich» beworben werden oder nicht? Das Landgericht Ravensburg will Mitte Februar darüber urteilen.
Der Hintergrund des Streits: Die Brauerei hatte auf ihrer Internetseite drei Biersorten mit dem Begriff «bekömmlich» beworben. Das sei eine «reine Qualitätsaussage», sagte der Härles Anwalt am Freitag. Für den VSW ist der Begriff dagegen eine «gesundheitsbezogene Angabe», die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei.
Der Verband erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei Härle und untersagte dem Unternehmen die Werbung mit dem Begriff. Das Landgericht Ravensburg bestätigte das Verbot im August 2015, befasst sich nun aber erneut mit dem Streit. Beide Parteien hatten sich im Vorfeld der neuen Verhandlung optimistisch gezeigt.
Aus Sicht des Experten für Wettbewerb- und Markenrecht der Frankfurter Kanzlei Dentons, Constantin Rehaag, wird das Gericht wahrscheinlich in der Werbebehauptung auch weiterhin ein Versprechen der Steigerung des Wohlbefindens sieht. «Soweit hier kein durchschlagender neuer Vortrag der Brauerei vorliegt, würde die Entscheidung somit wohl ausfallen wie bisher», sagte Rehaag der Deutschen Presse-Agentur.
Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens am Freitag dauerte nur eine knappe Stunde. Ob er die Umetikettierung der Flaschen schon abgeschlossen habe, wollte der Richter zu Beginn von Brauereichef Härle wissen. «Bei den Flaschen ja», sagte der Unternehmer. Schwieriger sei es aber bei den 800 000 Bierdeckeln im Lager, von denen einige ebenfalls den Begriff «bekömmlich» trügen.
«Wir müssen alle auspacken und sortieren, um die maßgeblichen Deckel rauszuholen und streichen zu lassen», sagte Härle. «Das ist natürlich nicht sehr bekömmlich.» Helfer seien seit Monaten dabei, die Bierdeckel auszusortieren und zu schwärzen. «Rein pragmatisch haben wir aber gesagt: Wenn wir 400 000 haben, hören wir fürs Erste auf.» (dpa)
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