„Glyphosat in Bier“ – Stellungnahme der deutschen Brauer
Der Verein „Münchner Umweltinstitut“ berichtet in einer am 25. Februar 2016 veröffentlichten Pressemitteilung über Spuren des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat in Bier.
Dazu erklärt der Deutsche Brauer-Bund:
Wie das Umweltinstitut in seiner Veröffentlichung selbst feststellt, finden sich Spuren von Glyphosat „inzwischen fast überall“. Auch in Bio-Lebensmitteln konnte der Wirkstoff bereits nachgewiesen werden. Glyphosat ist seit Jahrzehnten als Wirkstoff in einer Reihe von in Deutschland und weltweit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten, aus deren Anwendung sich bekanntlich Rückstände in Ernteprodukten und Lebensmitteln ergeben können. Unzählige Studien haben diese Spuren für gesundheitlich unbedenklich erklärt.
Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft die in Lebensmitteln nachgewiesenen Spuren wie andere europäische und internationale Institute als gesundheitlich unbedenklich ein. Der Deutsche Brauer-Bund vertraut der Einschätzung unabhängiger Wissenschaftler. Als zuständige Behörde hat das BfR eine aktuelle Stellungnahme zum Test des Umweltinstitutes herausgegeben, die im Internet veröffentlicht ist:www.bfr.bund.de/cm/343/vorlaeufige-einschaetzung-zu-gehalten-von-glyphosat-in-bier.pdf
Der DBB weist den Vorwurf des Umweltinstitutes, die Brauereien würden ihre Rohstoffe nicht ausreichend kontrollieren, als absurd und völlig haltlos zurück. Die Brauereien in Deutschland betreiben – ebenso wie die vorgelagerten Stufen der Malz- und Hopfenerzeugung – einen hohen Aufwand, um die vier natürlichen Rohstoffe Wasser, Malz, Hopfen und Hefe, die nach dem Reinheitsgebot zum Brauen verwendet werden, auf mögliche Schadstoffe zu kontrollieren. So hat der Deutsche Brauer-Bund ein eigenes Monitoringsystem für Braumalz. Unser Monitoring zeigt, dass die gemessenen Werte stets deutlich unter den Höchstgrenzen liegen. Zu keiner Zeit konnten Überschreitungen der zulässigen Rückstandshöchstwerte bei Glyphosat festgestellt werden. Daneben gibt es staatliche Kontrollen und weitere Eigenkontrollen der Brauereien, die dafür Sorge tragen, dass keine Schadstoffe Eingang finden in die Produktion.
Die vom Umweltinstitut verbreiteten Testergebnisse sind deshalb nicht nachvollziehbar und nicht glaubwürdig. Da uns weder die vollständige Untersuchung vorliegt, noch die Analysemethoden hinreichend belegt wurden, müssen wir die Seriosität der Untersuchung ernsthaft in Zweifel ziehen. Auch das dargestellte „Ranking“ der Biere ist absolut unseriös, stellt doch das Umweltinstitut selbst fest, dass der Test nur auf einer „kleinen Anzahl von Proben“ beruht und „keine generelle Aussage über die Belastung des Bieres einer bestimmten Marke“ zulässt.
Selbst wenn die vom Umweltinstitut behaupteten Glyphosat-Werte im Einzelfall zutreffen würden, was wir mit Blick auf unser Monitoringsystem und die fragwürdigen Methoden des Umweltinstituts bezweifeln, müsste ein Erwachsener nach Einschätzung des BfR an einem einzigen Tag 1000 Liter Bier trinken, um ein gesundheitliches Risiko durch Rückstände einzugehen. Dieser Umstand ist auch dem Umweltinstitut bekannt. Trotzdem spricht es wider besseren Wissens von einer „gesundheitsschädigenden Wirkung selbst in kleinsten Mengen“. Der Verein möchte mit seiner Veröffentlichung offensichtlich Einfluss nehmen auf die für Anfang März 2016 vorgesehene Entscheidung der EU-Staaten über die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat, welche von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach umfangreichen Untersuchungen befürwortet wird. In den vergangenen Tagen erst hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung Entwarnung hinsichtlich möglicher Glyphosat-Rückstände in Muttermilch gegeben und eine zuvor veröffentlichte Studie als falsch widerlegt. Diese Studie hatte sich derselben Analysenmethode bedient wie jetzt das Münchner Umweltinstitut.
Fragen und Antworten
Wie können Glyphosat-Spuren in Getreide und damit in Biere gelangen?
Bier wird in Deutschland aus den natürlichen Rohstoffen Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut. Malz wird aus Getreide gewonnen. In Deutschland ist der Einsatz von Glyphosat beim Anbau von Getreide zu Brauzwecken nicht zugelassen. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Glyphosat-Rückstände auch in Braugetreide oder Braumalz nachweisen lassen, da diese entweder durch Abdrift von zulässigen Anwendungen auf benachbarten landwirtschaftlichen Flächen oder den im Ausland bei Braugetreide teilweise zulässigen Einsatz von glyphosathaltigen Produkten verursacht sein können. Da die deutsche Landwirtschaft allein nicht in der Lage ist, den Braugerstenbedarf der deutschen Brauereien zu decken, werden ca. 50 Prozent des hierzulande verwendeten Braugetreides bzw. Braumalzes aus dem Ausland, vor allem Frankreich und Dänemark, importiert.
Geht von Glyphosat-Spuren in Bieren eine Gesundheitsgefahr aus?
Das zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft die bisher in Lebensmitteln nachgewiesenen Spuren wie andere europäische und internationale Institute als gesundheitlich unbedenklich ein. Laut BfR wären „selbst die höchsten aus den Medien bekannten Gehalte (30 Mikrogramm pro Liter) so niedrig, dass die hieraus rechnerisch resultierende Aufnahmemenge bei einem Erwachsenen (60 kg Körpergewicht) mehr als 1000-fach niedriger liegen würde als die derzeit als unbedenklich geltende lebenslänglich duldbare (ADI) oder einmalig duldbare (ARfD) tägliche Aufnahmemenge.“ Um gesundheitlich bedenkliche Mengen von Glyphosat aufzunehmen, müsste ein Erwachsener laut BfR an einem Tag rund 1000 Liter Bier trinken. Glyphosatgehalte von 30 Mikrogramm pro Liter Bier stellen nach dem derzeitigen Stand des Wissens kein gesundheitliches Risiko dar, so das BfR
(vgl. www.bfr.bund.de/cm/343/vorlaeufige-einschaetzung-zu-gehalten-von-glyphosat-in-bier.pdf)
Was tut die deutsche Brauwirtschaft, um Glyphosat-Einträge zu vermeiden?
Um höchstmögliche Sicherheit und Qualität des in den deutschen Brauereien eingesetzten Malzes zu gewährleisten, unterhält der Deutsche Brauer-Bund ein eigenes Monitoringsystem für Schadstoffe in Braumalz, das auch Untersuchungen auf Rückstände von Glyphosat beinhaltet. Das Monitoring zeigt, dass die in den deutschen Brauereien eingesetzten Malze ganz überwiegend frei von Glyphosat-Rückständen sind. Sofern sich in Einzelfällen Glyphosat feststellen lässt, liegen die Befunde um mehr als den Faktor 100 unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstgrenze von Gerste und damit weit im Bereich des absolut Unbedenklichen. Die europaweit gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgrenze für Glyphosat in Gerste beträgt 20 mg/kg und in Weizen 10 mg/kg.
Bei der Verwendung von vermälztem Getreide bzw. Malz in Bier ergibt sich, im Vergleich zum direkten Verzehr von Getreide, eine beachtliche Verdünnung. Analysen zeigen, dass im Falle einer möglichen Belastung lediglich zwei Prozent des ursprünglich auf der Gerste befindlichen Glyphosats letztlich bis ins Bier gelangen können. In der Praxis werden mehrere Partien von Gerste vermischt und die Biere aus verschiedenen Malzen hergestellt. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen die behaupteten Testergebnisse nicht plausibel.
Welche Richtwerte gibt es?
Ein Richtwert für Lebens- und Genussmittel wie etwa Bier existiert nicht. Die vom Münchner Umweltinstitut beauftragte Studie erscheint schon deshalb fragwürdig, weil sie das gebraute Bier – ein Lebensmittel, das aus Getreide hergestellt wird – unzulässigerweise mit Trinkwasser vergleicht. Auch wird hier von einem „Grenzwert“ gesprochen, obwohl es für Trinkwasser lediglich einen „Vorsorgewert“ gibt, der aber keinerlei Aussage zur gesundheitlichen Bedeutung trifft. Im Übrigen ist selbst der Vorsorgewert für Babynahrung höher als jener für Trinkwasser.
Was regelt das Reinheitsgebot?
Im Unterschied zu Brauereien in Europa dürfen deutsche Brauereien für Bier, gebraut nach dem Reinheitsgebot, bis heute keine künstlichen Aromen, keine künstlichen Farbstoffe, keine künstlichen Stabilisatoren, keine Enzyme, keine Emulgatoren und auch keine Konservierungsstoffe verwenden. Das Bierbrauen bleibt nach wie vor auf die Verwendung der vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe beschränkt. Alle Rohstoffe unterliegen einer kontinuierlichen und umfassenden Rückstands- und Schadstoffkontrolle über alle Verarbeitungsstufen.