EU-Gericht schränkt Positiv-Werbung für Traubenzucker ein
"Glucose unterstützt die körperliche Betätigung" - damit wollte Dextro Energy seine Traubenzuckerwürfel bewerben. Dem EU-Gericht sind diese Aussagen aber zu positiv. Es untersagte dem Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen am Mittwoch bestimmte Werbesprüche zum gesundheitlichen Nutzen seines Traubenzuckers (Rechtssache T-100/15).
Die Luxemburger Richter bestätigten damit eine Entscheidung der EU-Kommission. Bei dieser hatte Dextro Energy bereits 2011 für seine zu einem Würfel verpackten Glukosetäfelchen die Zulassung mehrerer sogenannter gesundheitsbezogener Angaben beantragt.
Dabei ging es um positive Auswirkungen von Glukose im Zusammenhang mit körperlicher Betätigung und auf den Stoffwechsel.
Dextro Energy hätte auch folgende Sätze gerne verwendet: "Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei" oder "Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei körperlicher Betätigung bei".
Die EU-Kommission machte dabei jedoch nicht mit. Nach anerkannten Gesundheits- und Ernährungsgrundsätzen sollen Verbraucher nämlich weniger Zucker essen. Die Aussagen, die ausschließlich auf positive Effekte für die Gesundheit hinwiesen, sendeten deshalb "ein widersprüchliches und verwirrendes Signal". Die Sprüche führten in die Irre. Daran würde es auch nichts ändern, wenn die Angaben mit zusätzlichen Erklärungen oder Warnungen kombiniert würden.
Auch die positive Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) änderte an dieser Einschätzung nichts. Diese hatte zumindest festgestellt, dass sich der Verzehr von Glukose tatsächlich auf den Energiestoffwechsel auswirkt.
Gegen das Urteil kann sich Dextro Energy in zweiter Instanz vor dem EU-Gerichtshof wehren./cko/DP/zb (dpa)
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