Dextro Energy geht in die Berufung: Zulassung gesundheitsbezogener Angaben zu Glucose wird neu geprüft
Dextro Energy legt Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG vom 16.03.2016 ein, in dem 5 spezifische und wissenschaftlich nachgewiesene Angaben zur energieliefernden Wirkung von Glucose nicht zur Verbraucherinformation zugelassen worden waren.
Das Unternehmen reichte per 16.05.2016 eine entsprechende Rechtsmittelschrift ein. Darin fordert es den EuGH auf, die Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission inhaltlich noch einmal zu überprüfen und beantragt das Urteil der ersten Instanz aufzuheben.
Die Produkte von Dextro Energy bestehen vorwiegend aus Glucose und gehören damit zu den schnellsten Energiespendern in Bedarfssituationen. Dieser gesundheitliche Vorzug ist Verbrauchern aus mehreren Generationen bekannt.
Gleichzeitig ist das Wirkversprechen durch fundierte wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 5 spezifische Aussagen zur energieliefernden Wirkung von Glucose überprüft. Im Ergebnis kam die EFSA zu einer positiven Bewertung. Aus wissenschaftlicher Perspektive sind alle 5 Aussagen zutreffende Informationen. (ots)
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