Deutsche Brauer ernennen Bundestagspräsident Norbert Lammert zum neuen Botschafter des Bieres

Auf dem Brauertag in Berlin übergibt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt das Amt an seinen Nachfolger

09.06.2016 - Deutschland

Der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, ist neuer „Botschafter des Bieres“. Der Deutsche Brauer-Bund hat den Politiker beim Deutschen Brauertag am Dienstagabend in Berlin mit dem Ehrentitel ausgezeichnet. Der bisherige Botschafter Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, übergab das Amt an seinen Nachfolger. Im Mittelpunkt des Brauertages stand das 500. Jubiläum des Reinheitsgebotes.

„Norbert Lammert zählt zu den herausragenden politischen Persönlichkeiten unseres Landes. Seit jeher engagiert er sich für einen starken Mittelstand und für kleine und mittlere Betriebe“, so der Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, Dr. Hans-Georg Eils, in seiner Laudatio. Die Braukultur seiner Heimat Nordrhein-Westfalen zeichne sich durch eine reiche Vielfalt und eine lange Tradition aus. Als gebürtiger Bochumer und Träger der traditionellen Bierkutschermütze der Privatbrauerei Fiege kenne Lammert die Sorgen und Nöte der Brauereien und ihren Stellenwert für Wirtschaft und Gesellschaft, so Eils. „Als Präsident des Deutschen Bundestages steht Norbert Lammert für Freiheit, Toleranz und Dialog – demokratische Grundwerte, die er lebt und verteidigt. Dies wollen wir ebenso würdigen wie sein Engagement für Kunst und Kultur sowie seinen Einsatz für die UNO-Flüchtlingshilfe.“

Bundestagspräsident Lammert erklärte mit Blick auf die Auszeichnung: „Als Parlamentspräsident erfüllt es mich natürlich mit Stolz, dass beim Bier als nationales Grundnahrungsmittel eine Volksvertretung die entscheidende Rolle gespielt hat, nämlich der bayerische Landtag: Hier – so hat es die Wissenschaft herausgefunden – soll 1918 erstmals überhaupt vom Reinheitsgebot gesprochen worden sein.“

Die heute als Reinheitsgebot weltweit bekannte Landesordnung war vor 500 Jahren in Ingolstadt erlassen worden. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzog-tum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrecht-liche Vorschrift der Welt. Über Jahrhunderte hat sich daraus in Deutschland eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in 1.388 deutschen Brauereien jeden Tag eine Vielfalt von über 40 verschiedenen Sor-ten und mehr als 5.500 einzelnen Biermarken.

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