Gewerkschaft NGG: Lohngleichheits-Gesetz muss für alle gelten

14.06.2016 - Deutschland

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die Koalition aufgerufen, beim geplanten Gesetz für Lohngleichheit von Frauen und Männern alle Unternehmen zu berücksichtigen. "Es ist ein Trauerspiel, dass der von Familienministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf zur Lohngerechtigkeit immer noch auf Eis liegt", sagte die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Am Montag stellt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Studie über die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern vor.

In der Koalition hat der Entwurf von SPD-Ministerin Schwesig für Streit gesorgt. Geplant ist unter anderem, dass Beschäftigte Auskunft über das Gehalt von Kollegen bekommen sollen. Die Union will, dass das nur in Betrieben ab 500 Beschäftigten zum Tragen kommt.

Rosenberger kritisierte: "Im Klartext heißt das: In der Ernährungsindustrie und im Gastgewerbe wäre dieses Gesetz praktisch wirkungslos." Denn dort gebe es viele kleine und mittelständische Strukturen und nur einer Handvoll Unternehmen, die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen.

"Deutschland ist ohnehin mit einer 21-Prozent-Lohnlücke zwischen Männern und Frauen gleichstellungspolitisches Entwicklungsland in Europa", sagte Rosenberger. "Für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss gleicher Lohn gezahlt werden." Sie kündigte eine NGG-Kampagne unter dem Motto "Initiative Lohngerechtigkeit" an./bw/DP/zb (dpa) 

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