Urteil: Mitarbeiter müssen nicht Reinigung von Hygienekleidung zahlen
In der Lebensmittelverarbeitung hätten die Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten saubere und geeignete Arbeitskleidung tragen, erklärten die obersten Arbeitsrichter. Damit gehöre ebenso die Kostenübernahme für die Reinigung dieser Kleidung zu den Pflichten der Arbeitgeber. Die Entscheidung dürfte für zahlreiche Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche von Interesse sein.
Dass Arbeitgeber die Kosten für Sicherheitskleidung zu tragen haben, ist allgemein anerkannt. Auch der beklagte Schlachthof ist nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter mit entsprechender weißer Hygienekleidung auszustatten.
Für die Reinigung behielt das Unternehmen allerdings monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn des Klägers ein. Zu Unrecht, wie jetzt die Erfurter Richter befanden.
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.