Health Claims: EU-Kommission will Verbraucherschutz aufweichen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln müssen bereits seit vier Jahren nachprüfbar und durch Studien belegt sein. Tatsächlich aber wird diese Regelung der sogenannten Health-Claims-Verordnung 1924/2006 noch immer nicht für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen (Botanicals) umgesetzt. Nun soll nach jahrelanger Untätigkeit der zuständigen EU-Behörde eine Studie der Kommission prüfen, ob die Verordnung überhaupt ihren Zweck erfüllt hat. Die Zielvorgaben der Untersuchung werden heute in Brüssel während eines Workshops der Kommission beraten. Obwohl dazu vorrangig Vertreter der Lebensmittelindustrie eingeladen sind, wird der BPI als Verbandsvertreter der pharmazeutischen Industrie während der Sitzung auf den mangelnden Verbraucherschutz hinweisen und die Position der pharmazeutischen Hersteller darlegen.
Fahrenkamp: "Eine Aufweichung der Health-Claims-Verordnung wäre für den Verbraucher trügerisch: Pflanzliche Produkte, die wie ein Arzneimittel anmuten, aber keiner behördlichen Prüfung unterliegen, können dann nicht von überwachten und sicheren Arzneimitteln unterschieden werden. Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen gehören nicht in den Markt. Die Bundesregierung muss endlich auf die Durchsetzung des längst geltenden europäischen Rechts bestehen."
Die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 legt fest, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln nur noch gestattet sind, wenn sie bewertet und zugelassen sind. Die Umsetzung der Verordnung wurde jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt, als absehbar war, dass viele der Aussagen nicht ausreichend wissenschaftlich belegbar sind. Bis dahin kann weiterhin mit nicht überprüften und eventuell überzogenen Werbeaussagen der Eindruck erweckt werden, dass Lebensmittel gesundheitsfördernd sind.
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