Deutsche Brauer begrüßen Gesetz zur Fracking-Regulierung
Nach dem neuen Gesetz sind ein Verbot für Fracking in bestimmten Gesteinsarten wie Schiefer- oder Kohleflözgestein bis Ende 2021 und ein Ländervorbehalt bei der Standortfindung für maximal vier Erprobungsvorhaben vorgesehen. Damit besteht für die Länder die Möglichkeit des gänzlichen Verbots von Fracking in solchen Gesteinen. Für die Erschließung von Lagerstätten in anderen Gesteinsarten wie etwa Sandstein oder Kalkstein ist die Anwendung der Fracking-Technologie nach dem neuen Gesetz grundsätzlich genehmigungsfähig. Jedoch besteht auch hier ein ausdrückliches Verbot in Bereichen von Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten für die öffentliche Wasserversorgung sowie in Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser für die Herstellung von Lebensmitteln bzw. Getränken.
"Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die wirtschaftliche Basis aller Brauereien, Mineralbrunnen, Getränkebetriebe und Getränkehändler. Deshalb ist es ein wichtiger und notwendiger Schritt, dass die Auflagen für Fracking-Maßnahmen für die Energiekonzerne künftig deutlich verschärft werden sollen. Wir haben uns an der Seite anderer Verbände und Institutionen mit Erfolg dafür eingesetzt, dass das geplante Gesetz nicht nur die öffentliche Wasserversorgung, sondern auch alle Brunnen der Lebensmittelwirtschaft vor Fracking schützt. Union und SPD haben unseren Bedenken Rechnung getragen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung an entscheidenden Stellen verbessert. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die erreichte Vereinbarung darf jetzt nicht verwässert werden, sondern muss konsequent umgesetzt und präzisiert werden", erklärte der Deutsche Brauer-Bund am Freitag in Berlin. Gleichzeitig appellierte er an die Bundesländer, alle im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten für ein Fracking-Verbot auch tatsächlich auszuschöpfen: "Der Schutz von Mensch, Umwelt und Natur muss immer Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen."
Auch wenn der erzielte Kompromiss insgesamt eine Verbesserung der derzeitigen Rechtslage bringe, bleibe er jedoch an einigen Stellen hinter den Erwartungen zurück. So standen ursprünglich wesentlich strengere Regeln für den Umgang mit Lagerstättenwasser zur Diskussion. "Es ist bedauerlich, dass einige Anliegen bisher politisch nicht durchsetzbar waren. Ein wirklich umfassender Wasserschutz ist nur möglich, wenn sämtliche Risiken ausreichend berücksichtigt werden."
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