EU nimmt Anheuser-Busch Inbev in Belgien unter die Lupe
Die Dänin erklärte, es dürfe auf dem europäischen Binnenmarkt keine wettbewerbsfeindlichen Handelshemmnisse geben. "Preisgünstigere Einfuhren eigener Biersorten aus benachbarten Staaten zu blockieren, ist nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und zudem wettbewerbswidrig."
Das EU-Recht verbietet Unternehmen, eine marktbeherrschende Stellung zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten auszunutzen.
Falls die Wettbewerbshüter am Ende eines Verfahrens ihre Vorwürfe beweisen können, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Üblicherweise wird dieser Rahmen aber nicht ausgeschöpft./cb/DP/fbr
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