Edeka und Kaiser's Tengelmann: Gabriels Auflagen-Katalog
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Erhalt von nahezu 100 Prozent der rund 16 000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann (Stand Ende Juni 2015); Edeka darf nur weniger als 5 Prozent - konkret ist von drei Prozent die Rede - der Stellen kürzen durch Umbaumaßnahmen. Abgesichert werden soll dies durch Tarifverträge. Davon unberührt: Freiwilliges Ausscheiden.
Tarifregelung von Edeka mit Gewerkschaft Verdi, dass Edeka fünf Jahre lang keine Filialen an selbstständige Einzelhändler verkaufen darf. Diese müssen als Regiebetriebe von Edeka geführt werden. Nur in Einzelfällen und im Einvernehmen mit Arbeitnehmern und Tarifpartner soll es Ausnahmen geben.
Auch nach den fünf Jahren und bei der Übergabe einer Filiale an selbstständige Einzelhändler soll für zwei Jahre auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden und dies ebenfalls per Tarifvertrag abgesichert sein.
Edeka schließt für alle betroffene Regionen im Einzelhandel - Berlin, Nordrhein und München/Oberbayern - rechtssichere Tarifverträge mit der Gewerkschaft Verdi ab; und mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für die Birkenhof-Fleischwerke Perwenitz, Donauwörth und Viersen.
Die Birkenhof-Fleischwerke, die Edeka schließen wollte, müssen drei Jahre lang als Ganzes erhalten werden. In dieser Zeit sollen sie so entwickelt werden, dass sie frühestens nach drei Jahren ausgegliedert und eigenständig oder durch Dritte weitergeführt werden beziehungsweise im Edeka-Verbund verbleiben können.
Die Auflagen sind als «aufschiebende Bedingungen» formuliert. Das heißt, die Fusion darf erst vollzogen werden, wenn die Bedingungen erfüllt und entsprechende Tarifverträge abgeschlossen werden.
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