Einweg- und Mehrwegflaschen sollen besser gekennzeichnet werden
Außerdem wird nach dem Plan von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) für eine neue Gruppe von Getränken Pfand fällig: Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure waren bisher von der Pfandpflicht befreit, damit soll Schluss sein. Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass etwa auf Apfelschorle kein Pfand gezahlt werden musste, wenn sie als kohlensäurehaltiger Apfelnektar deklariert wurde.
Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist die Stärkung der ökologisch als vorteilhaft eingestuften Mehrweggetränkeverpackungen, wie es in der Begründung heißt. Das Umweltministerium will seit Jahren die Verbraucher dazu bringen, Mehrwegflaschen zu kaufen, die nach der Reinigung wieder befüllt werden können. Ziel waren eigentlich 80 Prozent Mehrweg. 2014 lag der Anteil nach Angaben des Umweltministeriums aber gerade mal bei 45,1 Prozent und war damit über zehn Jahre stetig gesunken.
In den Erläuterungen zum neuen Gesetzentwurf heißt es denn auch, die bisher bestehende, unverbindliche Zielquote für Mehrweg- sowie ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen habe sich nicht als wirksames Instrument erwiesen.
Bereits Ende Juni hatten sich 42 deutsche Handelsunternehmen und Getränkehersteller freiwillig selbst verpflichtet, ihre Einweg-Pfandflaschen demnächst deutlicher zu kennzeichnen als bisher - darunter Branchengrößen wie Coca-Cola, PepsiCo Deutschland, Gerolsteiner, Lidl, Netto, Aldi und Rewe.
Unter anderem die Deutsche Umwelthilfe hatte kritisiert, dass dies nicht verbindlich sei und nicht alle Getränke abdecke. Die Verbraucherschützer fordern, die Kennzeichnung auf den Flaschen gesetzlich festzuschreiben, damit Sanktionen möglich seien.(dpa)
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