Gabriel bleibt im Tengelmann-Streit auf Konfrontationskurs
Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter Auflagen grünes Licht für den Zusammenschluss gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ausnahmegenehmigung Gabriels aber vor drei Wochen vorläufig als rechtswidrig gestoppt. Der Senat bemängelte, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können.
Gabriel wies den Vorwurf, Geheimverhandlungen geführt zu haben, in Rostock einmal mehr zurück. Der Minister hat inzwischen auch erste rechtliche Schritte im Streit mit dem Düsseldorfer Senat eingeleitet.
Bereits in der vergangenen Woche ging beim Oberlandesgericht Düsseldorf nach Angaben eines Justizsprechers ein sogenannter Tatbestandsberichtigungsantrag des Ministers ein. Damit solle der Senat dazu gebracht werde, Behauptungen zu korrigieren, die es in der Begründung seiner Entscheidung vom Juli aufgestellt habe, hieß es in Berlin.
Kartellrechtler messen dem Schritt allerdings keine allzu große Bedeutung zu. Der Kartellrechts-Experte Dario Struwe von der Kanzlei FPS sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Rechtlich hat Gabriels Antrag wenig Gewicht. Die Entscheidung des Gerichts, die Ministererlaubnis im Fall Tengelmann vorläufig zu stoppen, wird dadurch weder aufgehoben, noch verändert." Es gehe dem Bundeswirtschaftsminister wohl eher um seine Reputation. Sein Ziel sei es, seine Sicht der Dinge zu bekräftigen, dass es keine Geheimgespräche gegeben habe.
Edeka hatte bereits vor Gabriel versucht, mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gegen den Beschluss der Düsseldorfer Richter vorzugehen, war damit aber in allen Punkten gescheitert./jac/DP/jha (dpa)
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