Schleswig-Holstein will Marktmacht von Aldi & Co eindämmen
Damit soll festgelegt werden, dass Handelsunternehmen beim Einkauf von Markenwaren nicht ungerechtfertigt schlechtere Konditionen erhalten dürfen als andere. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen 10 000 Stück eines Artikels kauft und ein anderes davon die gleiche Zahl und es keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen gibt, solle der Preis identisch sein, erläuterte das Ministerium auf dpa-Anfrage. Dann gebe es keinen sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung, also einen schlechteren Preis. Meyer wies darauf hin, im Falle einer Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann, würde sich die Lage noch verschärfen./wsz/DP/stk (dpa)
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