Brauerei darf Begriff 'bekömmlich' nicht in Bierwerbung verwenden
Brauereichef Gottfried Härle zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Er ließ offen, ob er die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof anfechten will. Das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen. Es bestätigte nun eine Entscheidung des Landgerichts Ravensburg, nach der das Familienunternehmen Berufung eingelegt hatte.
Hintergrund ist ein Zwist zwischen der Brauerei und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin. Seit 2015 streiten beide Seiten vor Gericht darüber, ob Bier als "bekömmlich" beworben werden darf.
Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff eine "reine Qualitätsaussage".
Der VSW versteht ihn jedoch als "gesundheitsbezogene Angabe", die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei./ols/DP/stb (dpa)
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.