TÜV SÜD informiert: Was Verbraucher unter „Bio“ verstehen
Neues Gesetz zur Bio-Kennzeichnung in Planung
TÜV SÜD
Das Verständnis des Kürzels „Bio“ auf der Verpackung ist unter Verbrauchern nicht einheitlich. Nach einer Umfrage von TÜV SÜD findet ein Fünftel der Befragten, dass der Begriff keine klaren Kriterien hat. Am häufigsten wird „Bio“ von Verbrauchern mit einem geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiermedikamenten in der Lebensmittelerzeugung in Verbindung gebracht. Außerdem werden traditionelle Anbauformen bei Pflanzen bzw. Haltungsformen mit einer Bio-Kennzeichnung assoziiert.
13 Prozent der Befragten verbinden mit ihr eine geringere Belastung der Umwelt. Nur 11 Prozent denken an besondere gesetzliche Grenzwerte für Rückstände, die das Bio-Produkt einhalten muss. Für Verbraucher kennzeichnet der Begriff „Bio“ den Ergebnissen der Umfrage nach eher die Art und Weise der Produktionsprozesse als die Einhaltung gesonderter Grenzwerte.
Bio ist nicht gleich Bio
Die Umsetzung der bisherigen EU-Ökoverordnung aus dem Jahr 1992 ist in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich. Das betrifft unter anderem zahlreiche Ausnahmen von Produktionsvorschriften wie zum Beispiel die Versorgung von Betrieben mit Futtermitteln und Saatgut. Bisher ist der ökologische Landbau als Prozess definiert, der für eine nachhaltige Form der Landwirtschaft mit genauen Regeln vor Ort steht und mindestens einmal jährlich überprüft wird. Die ursprünglich im Entwurf von 2014 vorgeschlagenen biospezifischen Grenzwerte in der neuen EU-Verordnung hätten den Begriff „Bio“ wesentlich stärker über Produkteigenschaften definiert. „Doch das Einhalten der Rückstandgrenzen für Lebensmittel zeigt nicht, dass die Vorgaben der Öko-Verordnung im Produktionsprozess eingehalten wurden. Und dies ist dem Verbraucher sehr wichtig“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD, mit Verweis auf die aktuelle Umfrage.
Stand der Verhandlungen
Nach erneuten Verhandlungen im Juni 2015 wurde der Verordnungsentwurf aufgrund der zahlreichen Einwände erneut überarbeitet. Dabei wurde festgehalten, dass auf EU-Ebene keine bio-spezifischen Rückstandsschwellen eingeführt werden sollen. An speziellen Regelungen zu Bio-Kontrollen und zur Einhaltung der Produktionsstandards wird jedoch festgehalten. Es werden zudem für Bio-Betriebe jährliche Kontrollen vor Ort vorgeschrieben sein. Außerdem sind im neuen Verordnungsentwurf neue praxisgerechte Umstellungs- und Produktionsregelungen für die Öko-Betriebe vorgesehen. Die Verhandlungen für den Kompromissvorschlag sollen bis zum Ende 2016 abgeschlossen sein. Über diesen müssen anschließend das EU-Parlament und der EU-Rat entscheiden.
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