Lebensmittelüberwachung: Mängel bei der Lebensmittelkennzeichnung
Daten zur Lebensmittelüberwachung 2015
Mit 853.900 Kontrollbesuchen in 532.151 Betrieben wurde im Jahr 2015 fast die Hälfte aller registrierten Betriebe (43,7 Prozent) in Deutschland kontrolliert, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Bei den Dienstleistungsbetrieben im gastronomischen Bereich wurde sogar mehr als jeder zweite Betrieb kontrolliert. Die Gesamtzahl der registrierten Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung in Deutschland unterliegen, liegt bei 1,21 Millionen.
Wie in den vergangenen Jahren stellten die Kontrolleure bei 25 Prozent aller untersuchten Betriebe Verstöße fest und leiteten entsprechende Maßnahmen ein. Die Beanstandungsquote bei Dienstleitungsbetrieben – Gastronomie und andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung – sowie kleinen Herstellern, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen (z. B. Metzgereien, Bäckereien oder Eisdielen), war mit jeweils 28 Prozent am höchsten. Die weitaus größte Zahl der Beanstandungen betraf mit 48 Prozent – wie auch schon in den Vorjahren – die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von der Lebensmittelkennzeichnung und -aufmachung (26 Prozent) sowie Mängeln im Hygienemanagement (21 Prozent).
Mängel bei Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel wurden dabei im vergangenen Jahr häufiger als in den Jahren davor festgestellt (plus 8 Prozent im Vergleich zu 2014). Hintergrund dafür ist die seit Dezember 2014 geltende EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), welche für Lebensmittelunternehmer neue Kennzeichnungsvorschriften enthält. Dies betrifft insbesondere die Kennzeichnung von Zutaten, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wurden und beim Verzehr Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können (Allergene). Diese sind mit der fast zeitgleich in Kraft getretenen nationalen Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) nun auch bei sogenannter „loser Ware“ in Bäckereien, Restaurants, Einrichtungen zur Gemeinschaftsversorgung usw. entsprechend zu kennzeichnen.
Untersuchung von Proben
12,3 Prozent der 379.922 untersuchten Proben von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen wurden 2015 von den Überwachungsämtern beanstandet. In den beiden Vorjahren waren es 11,4 Prozent (2014) bzw. 11,3 Prozent (2013). 97,5 Prozent der untersuchten Proben waren Lebensmittel einschließlich Zusatzstoffe. Der restliche Probenanteil entfiel auf Bedarfsgegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt.
Die mit Abstand höchste Beanstandungsquote von 21,1 Prozent wiesen im Jahr 2015 „alkoholische Getränke (außer Wein)“ auf gefolgt von den drei Produktgruppen „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ (19,9 Prozent), „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“ (17 Prozent) sowie Fertiggerichte (15,3 Prozent). Wie in der Vergangenheit gab es in den Produktgruppen „Zusatzstoffe“, „Obst und Gemüse“, „Nuss, Nusserzeugnisse und Knabberwaren“ sowie „Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee“ weniger Beanstandungen (5 bis 9 Prozent).
Mehr als die Hälfte der beanstandeten Proben (58,6 Prozent) verstieß gegen Vorschriften der „Kennzeichnung und Aufmachung“. Dies waren 6,6 Prozent mehr als im Jahr 2014. Hintergrund ist auch hier – wie bei den Beanstandungen in den Betriebsinspektionen – die seit Dezember 2014 geltende neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), welche zahlreiche neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln enthält.
16 Prozent der beanstandeten Proben wiesen mikrobiologische Verunreinigungen und 8,4 Prozent Mängel in der Zusammensetzung auf, worunter auch Kontaminationen mit unerwünschten Stoffen gehören.
Lebensmittel-Bedarfsgegenstände
Die Beanstandungsquote von Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt ist weiterhin zurückgegangen. Wurden 2011 noch 16 Prozent der Proben beanstandet, waren es im Jahr 2014 12 Prozent und im Jahr 2015 10,5 Prozent. Wie bei den Lebensmitteln machen auch hier Kennzeichnungs- und Aufmachungsmängel den größten Anteil der Verstöße aus (56 Prozent). In 37 Prozent der Fälle erfolgte eine Beanstandung von Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt aufgrund der Zusammensetzung.
Risikoorientierte Überwachung
Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert. Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert. Entsprechend der risikoorientierten Einstufung wurden besonders häufig Lebensmittel herstellende und Lebensmittel verarbeitende Betriebe in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung sowie beim Lebensmittel-Handwerk (Fleischereien, Bäckereien, Konditoreibetriebe u. ä.) kontrolliert. Die Auswahl und Untersuchung der Lebensmittelproben erfolgt in den Ländern ebenfalls risikoorientiert nach produkt- und betriebsbezogenen Kriterien
Bundesweiter Überwachungsplan
Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen von der amtlichen Überwachung bei Lebensmitteln grundsätzlich 5, bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen grundsätzlich 0,5 amtliche Proben genommen werden. Ein Teil dieser Gesamtprobenzahl wird bundesweit einheitlich untersucht. So werden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) jährlich Proben in etwa 15 bis 20 Programmen untersucht. Der BÜp kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem enthalten. Ziel dabei ist es, bundesweite Aussagen über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften einschließlich Täuschungsschutz zu erhalten.
www.bvl.bund.de/buep
Monitoring
Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden derzeit pro Jahr ca. 9.000 Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen repräsentativ für Deutschland auf Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen untersucht. Somit können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe, wie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxine, Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe, frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden.
www.bvl.bund.de/monitoring
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