Biersteuer-Hinterziehung: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen
Laut Anklage hatten die Männer so getan, als seien rund 3000 Lastwagenladungen Bier von Frankreich, Belgien und aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert worden. Tatsächlich aber sei das Bier zwischen August 2014 und November 2015 nach Großbritannien gebracht worden. Die dortige Biersteuer ist etwa zehnmal so hoch wie in Deutschland.
Bei einem dritten Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Das Urteil wird für den kommenden Mittwoch erwartet. (dpa)
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