Verordnung soll Verbraucher besser vor Mineralölrückständen schützen
Die Mineralölbestandteile gehen oft aus recycelten Kartons auf die Ware über. Für die Herstellung wird bedrucktes Altpapier verwendet, und die Druckfarben können Mineralöle enthalten. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind Mineralölrückstände in Lebensmitteln grundsätzlich unerwünscht. Einen gesetzlichen Grenzwert gibt es jedoch noch nicht - laut einem Änderungsentwurf soll er künftig in der nationalen «Mineralölverordnung» festgelegt werden.
Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft BLL wies wiederholt darauf hin, dass man das Thema sehr ernst nehme und dass die Hersteller seit dem Jahr 2010 alles dafür täten, Mineralöl-Rückstände zu minimieren. Vollkommen vermeiden ließen sie sich jedoch nicht. (dpa)
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