Darf fleischloses Fleisch, Fleisch heißen?
Gibt es viele Beschwerden von Verbrauchern gegen die bisherige Kennzeichnung?
Nein. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verzeichnet keine akuten Beschwerden von Verbrauchern, die ein falsches Produkt gekauft haben. In einer Befragung hätten Verbraucher auch keine größeren Probleme mit der bisherigen Kennzeichnung geäußert.
Warum will die CDU-Fraktion die Kennzeichnung ändern?
Nicht-tierische Produkte sollen nach Meinung der CDU auch nicht die klassische Bezeichnung Wurst oder Fleisch enthalten. Dadurch sollen "traditionelle" Produkte geschützt werden und Verbraucher klar erkennen können, was in dem Produkt steckt. In ihrem Antrag bezieht sich die Partei auf den Deutschen Fleischerverband und den Deutschen Bauernverband, die sich gegen die Verwendung von Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse für fleischlose Produkte aussprechen.
Was halten Vegetarier von den Plänen?
Der Vegetarierbund Vebu hält die bisherige Kennzeichnung für unproblematisch: ""Fleischbegriffe" werden seit Jahrzehnten auch für vegetarische Alternativprodukte verwendet. Die Zulässigkeit haben Gerichte immer wieder bestätigt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Verbraucher in die Irre geführt werden, da die vegetarische Eigenschaft als Kaufargument deutlich kommuniziert wird, zum Beispiel "vegane Bratwurst"", sagt Till Strecker, Leitung Vebu-Politik.
Wer legt die Regeln für die Bezeichnung von Lebensmitteln fest?
Im Deutschen Lebensmittelhandbuch wird die Beschaffenheit von über 2000 Lebensmitteln erläutert. Spezielle Fachkommissionen legen Standards für verschiedene Produkte fest. Eine Expertengruppe arbeitet derzeit an Leitsätzen für vegane und vegetarische Produkte.
Was sollte eine neue Regelung enthalten?
Verbraucherschützer fordern, dass auf den ersten Blick klar sein muss, um welches Produkt es sich handelt. Ein Verbot der Fleischbegriffe für vegetarische Produkte halten die Verbraucherschützer für nicht notwendig. Wichtig sei eine Regelung für die neue Produktgruppe, wie sie ein Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet./elm/DP/zb
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