Deutsche See verklagt Volkswagen AG

Die Deutsche See GmbH hat als erster Großkunde Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht

06.02.2017 - Deutschland

Das Unternehmen ist tief enttäuscht über die nicht eingehaltenen Vereinbarungen von Seiten der Volkswagen AG und hat am 3. Februar 2017 Klage wegen arglistiger Täuschung eingereicht

Deutsche See GmbH mit Sitz in Bremerhaven hat als erster Großkunde (Flottenkunde, knapp 500 Fahrzeuge betroffen) am 3. Februar 2017 eine Klage nach Anfechtung sämtlicher Verträge, gestützt auf § 123 BGB („arglistige Täuschung“), beim zuständigen Landgericht Braunschweig eingereicht. Das Unternehmen, das als Einzelkläger auftritt, hatte zuvor vergeblich versucht, sich mit VW auf einen gemeinsamen Weg zu verständigen. Deutsche See ist die Partnerschaft mit VW nur eingegangen, weil VW das umweltfreundlichste, nachhaltigste Mobilitätskonzept versprochen hat.

Deutsche See bekam 2010 den Nachhaltigkeitspreis verliehen, denn der Geschäftsführung des Unternehmens ist die Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfung des Unternehmens sehr wichtig. In den Jahren 2009/2010 hatte Deutsche See den Entschluss gefasst, den gesamten Nutzfahrzeug- und PKW-Bereich auf eine ganzheitliche, schadstoffarme sowie elektroangetriebene Flotte umzustellen. Nach mehreren Gesprächen hierüber hatte der Volkswagenkonzern Deutsche See nicht nur versichert, eine Flotte, die diesen Zielen entspricht, liefern zu können, sondern es wurde auch besprochen und vereinbart, dass beide Unternehmen zusammen die umweltfreundliche und zukunftsweisende Mobilität weiter entwickeln wollen. Nur deshalb hat Deutsche See ihre gesamte Flotte auf den Volkswagenkonzern umgestellt. Auch auf einer der Internetseiten der Volkswagen AG wurden die Ziele der Partnerschaft dargestellt und eine Kommunikations-Kampagne entwickelt.

Der Volkswagenkonzern hat Deutsche See über den Einsatz von bewusst manipulierender „Defeat Device“-Technik in Dieselfahrzeugen nicht aufgeklärt und damit gegen den Geist der gemeinsamen Vereinbarungen verstoßen. Auch im Übrigen wurden vereinbarte Projekte, wie z.B. Elektro-Fahrzeuge oder die Verringerung der Umweltbelastung in der Fahrzeugflotte ausschließlich von Deutsche See - ohne jegliche Unterstützung durch VW - umgesetzt. Erst in 2016 hat Volkswagen ernsthaft begonnen, E-Mobilität weiterzuentwickeln.

Die Gespräche konnten nicht mehr mit den zuständigen Managern bei VW geführt werden, da diese durch Juristen und PR-Manager ersetzt wurden.

Weil Gespräche mit VW über eine gütliche Einigung gescheitert sind, hat die Geschäftsführung von Deutsche See sich nach Anfechtung der Verträge mit VW numehr entschlossen, Ansprüche auf Rückzahlung gerichtlich gegen VW geltend zu machen. Die Deutsche See klagt als mittelständisches Unternehmen gegen einen Großkonzern. Deutsche See fragt sich als verantwortungsvolles Unternehmen, wie ein solches Verhalten in Deutschland möglich ist, und fragt sich weiterhin, wie man als Volkswagen AG auch einen gesellschaftspolitischen Schaden bewusst in Kauf nehmen konnte.

Egbert Miebach, Geschäftsführender Gesellschafter von Deutsche See, über die Gründe: „Wir sind tief enttäuscht über VW und fühlen uns hingehalten und betrogen, da die gemeinsam angedachte Partnerschaft im Bereich der umweltfreundlichen Mobilität nur von unserer Seite eingehalten wurde. Entsprechende Gespräche, dieses zu verändern, wurden von Seiten VW abgeblockt. Deutsche See bekennt sich in allen Unternehmensbereichen zur Nachhaltigkeit, sodass wir Klage am 3. Februar 2017 gegen die Volkswagen AG eingereicht haben.“

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