Hessen lockert Stallpflicht für Geflügel

10.02.2017 - Deutschland

Nach fast drei Monaten Stallpflicht für Geflügel wegen der Vogelgrippe lockert Hessen seine Vorgaben. Eine neue Risikoeinschätzung zeige, dass die Tiere in 15 Landkreisen und kreisfreien Städten grundsätzlich wieder ins Freie gelassen werden könnten, teilte das Umweltministerium am Donnerstag in Wiesbaden mit.

Dort müsse die Stallpflicht dann nur noch in Risikogebieten gelten. In elf Kreisen und kreisfreien Städten sollte Geflügel laut einem Erlass des Umweltministeriums weiter drinnen gehalten werden. 

Der neuen Regelung zufolge soll die Stallpflicht nur noch in Kreisen mit hoher Geflügeldichte sowie in Risikogebieten mit vielen Wildvögeln gelten. Die Lockerung entlaste rund 11 700 private und gewerbliche Geflügelhalter mit ihren etwa 1,1 Millionen Tieren. Für 11 800 Halter und etwa 2,7 Millionen Tiere bestehe die Stallpflicht dagegen fort. Vogelausstellungen bleiben landesweit verboten. 

In Hessen gab es Donnerstag zwölf Fälle des Vogelgrippeerregers H5N8. Dabei handelte es sich um elf Wildvögel und einen Rosapelikan aus dem Opel-Zoo in Kronberg im Taunus. (dpa)

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