Bundeskartellamt: Sachstandspapier Milch-Lieferbedingungen
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Unsere Ermittlungen haben gezeigt, dass die Verträge zwischen Erzeugern und Molkereien in Deutschland lange Kündigungsfristen und Laufzeiten aufweisen. Außerdem werden die Landwirte flächendeckend dazu verpflichtet, ihre Milch ausschließlich bei ihrer Molkerei abzuliefern. Es gibt so gut wie keine Wechsel der Molkerei. Das ist problematisch für die Landwirte und behindert mögliche Newcomer auf Molkereiseite oder Molkereien, die ihre Tätigkeit ausdehnen wollen. Ebenso weit verbreitet ist es, dass der Milch-Auszahlungspreis erst nach der Lieferung festgesetzt wird und sich an Referenzpreisen und Marktinformationssystemen orientiert. Wir wollen jetzt die Diskussion mit der Branche über mögliche wettbewerbliche Alternativen intensivieren.“
Das Bundeskartellamt führt seit April 2016 ein Verfahren zu den Lieferbedingungen für konventionell erzeugte Rohmilch (siehe Pressemitteilung vom 21. April 2016). Hintergrund des Verfahrens sind lange Kündigungsfristen für die Milcherzeuger, die im Zusammenspiel
mit besonderen Marktbedingungen bei der Rohmilcherfassung zu einer Abschottung des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen könnten. Insbesondere werden die Kombination von Vertragslaufzeit und Alleinbelieferungspflicht, die nachträgliche Preisfestsetzung und bestimmte Marktinformationssysteme als problematisch angesehen.
Das Bundeskartellamt hat 89 private und genossenschaftliche Molkereien befragt, von denen im Jahr 2015 ca. 30,9 Mio. Tonnen Rohmilch erfasst worden sind. Dies entspricht etwa 98 % der Milchanlieferungsmenge. Die Ermittlungen haben ergeben, dass im Jahr 2015 97,8% der von den Ermittlungen umfassten Rohmilchmenge Ausschließlichkeitsbindungen unterlagen. Ferner ist über die Hälfte der Rohmilchmenge nur mit einem Vorlauf von mindestens zwei Jahren kündbar. Die effektive Kündigungsfrist kann sich darüber hinaus erheblich verlängern, weil 87,5% nur einmal im Jahr kündbar sind. Insgesamt führt dies zu einer erheblichen Marktberuhigung, die sich in niedrigen Wechselquoten niederschlägt. So lag die Wechselquote im Jahr 2015 nur bei 1,0% der gesamten Rohmilchmenge.
In dem Papier nennt das Bundeskartellamt als Anregungen für mögliche Alternativen für die Ausgestaltung der Lieferbeziehungen beispielsweise kurze Kündigungsfristen für Lieferverhältnisse im Milchsektor, eine Lockerung der Kopplung von Lieferbeziehung und Genossenschaftsmitgliedschaft, eine Festlegung der Preise vor Lieferung und die Vereinbarung fester Liefermengen.
Das Verfahren des Bundeskartellamtes wird derzeit als Musterverfahren gegen die größte Molkerei in Deutschland, Deutsches Milchkontor eG, geführt. Das Verfahren kann aber auf weitere Molkereien ausgeweitet werden, sollten sich die Vorwürfe weiter bestätigen.
Das Sachstandspapier "Sachstand im Verfahren zu Lieferbedingungen für Rohmilch" ist oben rechts im Kasten verlinkt.
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