Gericht vertagt sich im Schadenersatz-Prozess gegen Zuckerkartell
Der Kläger, der Süßwarenproduzent Storck, widerspricht dieser Einschätzung und fordert 85 Millionen Euro Schadenersatz. Storck geht davon aus, überhöhte Preise für Zuckerlieferungen bezahlt zu haben. In einem weiteren Prozess klagt der Konserven- und Feinkosthersteller Jütro GmbH, der den Schaden auf 650 000 Euro beziffert. Ein Vergleichsangebot der Zuckerfabrikanten gab es nicht.
Aus Sicht des Kartellamts haben die Zuckerhersteller über mehrere Jahre hinweg bis 2009 Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen. Das ist verboten, weil es Wettbewerb verhindert und somit zu hohen Preisen führt. Zahlreiche Schadenersatzklagen zum Zuckerkartell bei den Landgerichten Mannheim und Köln wurden eingereicht. Auch am Landgericht Hannover sind mehrere Verfahren gegen die Zuckerhersteller anhängig.
Der Storck-Anwalt beantragte die Klärung der Zuständigkeit am Oberlandesgericht in Celle. Den Beklagten wurde eine Frist von zwei Wochen für Stellungnahmen eingeräumt. Außerdem forderte der Richter Klarheit in der Frage, ob die Feststellungen des Kartellamts unstrittig sind. Der Prozess wurde vertagt, ein neuer Termin soll von Amts wegen festgelegt werden.
Im zweiten Fall prüft das Gericht, ob ein sogenanntes Grundurteil möglich ist. Die Höhe des Schadenersatzes sei aber noch nicht entscheidungsreif. Als Verkündungstermin wurde der 29. August festgelegt./tst/DP/stb (dpa)
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