Lebensmittel-Hygiene Problem in Fussballstadien

05.06.2017 - Deutschland

Fischbrötchen, Bier und Trinkwasser: Speisen und Getränke in mehreren deutschen Fußball-Stadien sind einem Medienbericht zufolge teilweise mit krankmachenden Keimen belastet. Das habe ein Radio-Rechercheteam der ARD-Anstalten in mehreren Tests herausgefunden, hieß es in einer ARD-Mitteilung. Die Vereine wehrten sich in Stellungnahmen gegen die Vorwürfe: Ohne Einsicht in ausführlichere Untersuchungsergebnisse sei eine seriöse Bewertung nicht möglich, hieß es. Eigene Tests hätten keine Verunreinigungen ergeben, auch Beschwerden von Besuchern gebe es keine.

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Lebensmittel-Hygiene Problem in Fussballstadien

Die ARD nahm nach eigenen Angaben zwischen März und Mai Stichproben in den Stadien in München, Köln und Bremen und testete diese in einem Labor in Delmenhorst. Auf zwei im Bremer Weserstadion verkauften Fischbrötchen seien Fäkalkeime entdeckt worden, auf einem wurden zusätzlich Eiterkeime. Möglicherweise krankmachende Darmbakterien haben sich den Angaben zufolge zudem auf mehreren Speisen in München und Köln befunden. Auch eine Kölner Bierprobe sei mit Keimen belastet gewesen. Krankheitsfälle seien aber nicht bekannt.

Bedenklich seien außerdem Proben aus Wasserhähnen in Herrentoiletten. Schuld an der hohen Keimzahl hätten verdreckte Filter. Für den Befall im Verkauf könnten Mitarbeiter verantwortlich sein, die Essen und Geld mit derselben Hand berührten, teilte das Labor mit.

Obendrein berichtete das Recherche-Team von teils in der Vergangenheit aufgetretenen Legionellenfällen in mehreren Stadien. Die Stadt Bochum wehrte sich gegen die Behauptung, wonach im eigenen Stadion eine Gefahr durch Legionellenbefunde bestehe. «Es wird der Eindruck erweckt, dass die Gesundheit von Besuchern, Mitarbeitern oder Spielern in Bochum gefährdet gewesen sei», hieß es. Man stelle fest, dass dies «nicht den Tatsachen» entspreche. Bei einer jüngsten Untersuchung im November 2016 seien lediglich in einem Duschbereich geringfügige Werte festgestellt worden, «die entsprechend gültiger Verordnungen als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden». (dpa)

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