Europäischer Gerichtshof prüft Aldis Champagner Sorbet
Bewerten soll dies aber aus Sicht des Gutachters letztlich der Bundesgerichtshof, der in Deutschland mit dem Fall betraut ist. Das ist auch zunächst nur eine rechtliche Bewertung des Gutachters. Das Urteil des EuGH steht noch aus.
Aldi Süd hatte das «Champagner Sorbet» eines belgischen Produzenten 2012 kurz vor Weihnachten im Sortiment, seitdem aber nach Unternehmensangaben nicht mehr. Das Eisdessert enthielt zwölf Prozent Champagner. Geklagt hat der französische Winzerverband «Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne», der EU-Recht verletzt sieht.
Er argumentiert, Aldi und sein Lieferant hätten sich zu Unrecht des exklusiven Images der Champagne für ihre Geschäfte bedient.
Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona gab in seinem Schlussantrag mehrere Hinweise, dass er die Rechtslage ähnlich sieht. Es sei grundsätzlich rechtswidrig, einen geschützten Namen im Marketing auszunutzen - es sei denn, es gebe ein berechtigtes Interesse des Verkäufers.
Die Tatsache, dass tatsächlich Champagner im Sorbet war, legitimiere die Nutzung der geschützten Bezeichnung nicht unbedingt. Dies gelte zum Beispiel, wenn die Aufmachung des Etiketts Hinweise gebe, dass das Marketing nur das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung ausnutzen wolle. Ob das hier der Fall sei, müsse der BGH entscheiden. (dpa)
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.