Kaiser's Tengelmann: Ein später Sieg für das Bundeskartellamt

25.08.2017 - Deutschland

Die Geschichte der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann ist eigentlich zu Ende. Die letzten Filialen sind verkauft. An den meisten der Geschäfte prangen schon neue Namen:

Edeka, Rewe oder Netto. Und dennoch hat das Schicksal der Supermarktkette am Mittwoch noch einmal das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt. Der Prozess hat große Bedeutung für den Wettbewerb im deutschen Einzelhandel.

 

Worum geht es vor Gericht?

Das Bundeskartellamt hatte 2015 zunächst die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka verboten. Dagegen haben Edeka und Tengelmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt.

Tengelmann-Eigentümer Karl-Erivan Haub wollte feststellen lassen, dass der Beschluss der Wettbewerbshüter rechtswidrig war. Edeka ging sogar noch einen Schritt weiter und wollte den Beschluss des Amtes für unwirksam erklären lassen.

 

Wozu soll das jetzt noch gut sein?

Zwar hat Ex-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) das Kartellamtsveto bereits per Ministererlaubnis ausgehebelt und damit den umstrittenen Zusammenschluss am Ende doch noch ermöglicht.

Dennoch ist der Prozess alles andere als belanglos. Es geht nicht zuletzt um viel Geld. Stünde am Ende der juristischen Auseinandersetzungen das Ergebnis, dass das Veto des Kartellamts rechtswidrig war, dann könnte Tengelmann versuchen, mit einer Staatshaftungsklage Schadenersatz zu verlangen. Nach Informationen des Branchenblatts "Lebensmittel Zeitung" beziffern die Mülheimer den Schaden, der ihnen durch die Untersagung entstanden sein soll, in Schriftsätzen ihrer Anwälte auf rund 100 Millionen Euro.

 

Und was bezweckt Edeka?

Deutschlands größtem Lebensmittelhändler geht es, wie zu hören ist, weniger um Schadenersatz. Der Handelsriese möchte geklärt haben, ob die strengen Maßstäbe, die das Bundeskartellamt im Fall Tengelmann für Übernahmen im Lebensmittelhandel anlegte, wirklich rechtmäßig waren. Würde die Entscheidung des Kartellamts am Ende bestätigt, so könnte Edeka wohl alle Pläne begraben, in Deutschland in Zukunft noch durch Zukäufe zu wachsen. Verliert die Wettbewerbsbehörde, sähe das ganz anders aus. Dann würden Übernahmen nach Einschätzung von Kartellrechtsexperten erleichtert.

Und wer hatte vor dem Oberlandesgericht am Ende die besseren Karten?

Das Bundeskartellamt. Der 1. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wies die Klagen von Edeka und Tengelmann am Mittwoch als unbegründet ab. Das Vorgehen der Wettbewerbsbehörde sei rechtmäßig gewesen. Der Vorsitzende Richter, Jürgen Kühnen, betonte in der mündlichen Verhandlung, in den Augen des Senats bestehe kein Zweifel, dass Edeka durch die Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten - in Berlin-Kreuzberg und in Berlin-Friedrichshain - eine marktbeherrschende Stellung gewonnen hätte.

Ist der Streit damit endgültig vom Tisch?

Noch nicht. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof nicht zu. Doch können Edeka und Tengelmann binnen eines Monats dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dürfte also noch etwas Zeit vergehen.

Was ist eigentlich aus den Kaiser's Tengelmann-Filialen geworden?

Der größte Teil der Geschäfte ist bereits auf die Marken der neuen Eigentümer - Edeka, Netto und Rewe - umgestellt worden. Doch in Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es noch Geschäfte, die weiter das Logo von Kaiser's Tengelmann tragen. Die verkauften Waren stammen allerdings aus den Beständen der neuen Eigentümer. Am längsten werden die Kaiser's-Leuchtreklamen wohl noch in Nordrhein-Westfalen zu sehen sein. Nach Angaben eines Firmensprechers soll dort die Umstellung auf die Marke Edeka erst Mitte nächsten Jahres abgeschlossen werden./rea/DP/stb (dpa)

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