Rechtsstreit: Muss Nespresso Kaffeemaschinen zurückrufen?
In erster Instanz gab das Landgericht München der ECC Recht - Nespresso ging daraufhin in Berufung. Eine Formsache könnte der ECC allerdings nun Probleme bereiten. Denn die Firma ECC hat sich das betreffende Bauteil schützen lassen. Als Klägerin ist aber die ebenfalls existierende ECC (Suisse) aufgeführt. Das Landgericht hat dieses Detail berichtigt. Unsicher ist, wie das Oberlandesgericht damit umgehen wird.
Die 2008 gegründete ECC produziert Kapseln, die sich in Nespresso-Maschinen verwenden lassen. Gegründet wurde die Firma von Jean-Paul Gaillard, einem ehemaligen Chef von Nespresso./kam/DP/jha (dpa)
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.