EU kann 300 Millionen Euro Milchstrafe behalten
Mit Hilfe der Milchquote wollte die EU seit 1984 die Milchproduktion beschränken. Deswegen mussten die Bauern Superabgabe berappen, wenn sie ihre jeweilige Quote überschritten hatten. Ähnlich wie beim alljährlichen Steuerbescheid wurde die genaue Höhe der Abgabe aber erst nachträglich festgelegt.
Die Beschränkung der Milchproduktion endete schließlich im März 2015. Und da die deutschen Milchbauern im letzten Quotenjahr kräftig überproduziert hatten, mussten sie insgesamt 309 Millionen Euro Strafgebühr zahlen. Der Kläger hatte argumentiert, dass die EU nach Abschaffung der Quote keine Superabgabe mehr hätte verlangen dürfen.
Der Bundesfinanzhof sieht das anders: Da die Milchquote bis März 2015 in Kraft war, galt bis dahin auch die Superabgabe - egal, ob die Rechnung nun nachträglich ins Haus kam oder nicht. Die Erhebung der Abgabe habe "weder gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit noch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" verstoßen, heißt es in dem Beschluss. Damit bestätigten die obersten deutschen Finanzrichter die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg in der ersten Instanz. Eine Revision zum Europäischen Gerichtshof ließ der BFH nicht zu./cho/DP/she (dpa)
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.