BGH verhandelt Markenstreit gegen Ritter Sport und Dextro Energy
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Konkurrenten waren gegen entsprechende Eintragungen im Markenregister vorgegangen. Das Bundespatentgericht hatte ihnen Recht gegeben. Die Form der Schokolade und des Traubenzuckers sei durch die "Art der Ware" vorgegeben, beziehungsweise um eine "technische Wirkung" zu erreichen. Beides schließe einen Schutz der Form als Marke aus. Ein Urteil könnte es noch am selben Tag geben. (Az.: I ZB 105/16 u.a.)/cko/DP/stb (dpa)
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