Gericht kippt im Streit bei Aldi-Nord Urteil der Vorinstanz
Die Satzungsänderung war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden. Doch die Erben Bertholds klagten dagegen. Das Verwaltungsgericht gab ihnen aus formalen Gründen Recht. Das OVG hingegen sagte, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Unzulässigkeit der Satzungsänderung festgestellt. Die Revision ist nicht zugelassen.
Aldi Nord ist auf drei Familienstiftungen - benannt nach den Aposteln Lukas, Markus und Jakobus - aufgeteilt, die ihren Sitz alle in der schleswig-holsteinischen Provinz haben./gyd/DP/stw (dpa)
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