Gericht kippt im Streit bei Aldi-Nord Urteil der Vorinstanz

11.12.2017 - Deutschland

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat im Familienstreit bei Aldi Nord das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Damit ist eine Satzungsänderung bei einer Familienstiftung, die rund ein Fünftel der Anteile an dem Discounterriesen hält, rechtens. Durch die Änderung war nach dem Tod von Gründersohn Berthold Albrecht im Jahr 2012 der Einfluss seiner Familie in der Stiftung spürbar eingeschränkt worden.

Die Satzungsänderung war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden. Doch die Erben Bertholds klagten dagegen. Das Verwaltungsgericht gab ihnen aus formalen Gründen Recht. Das OVG hingegen sagte, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Unzulässigkeit der Satzungsänderung festgestellt. Die Revision ist nicht zugelassen.

Aldi Nord ist auf drei Familienstiftungen - benannt nach den Aposteln Lukas, Markus und Jakobus - aufgeteilt, die ihren Sitz alle in der schleswig-holsteinischen Provinz haben./gyd/DP/stw (dpa)

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