Front der Kläger im «Wurstkartell»-Prozess bröckelt weiter
Bei dem Wurstkartell sollen sich Hersteller über Jahre hinweg über Preiserhöhungen abgesprochen haben. Es handelt sich um einen der größten Kartellskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Die Geldbußen für Rügenwalder und zwei Mitglieder der Unternehmensführung in einer Gesamthöhe von rund sechs Millionen Euro würden sich bei einer Verständigung allenfalls geringfügig verändern, fasste Egger eine für das Gericht denkbare Lösung zusammen. Doch würde der Tatzeitraum auf die Zeit ab 2006 beschränkt. Dies könnte dem Wursthersteller bei möglichen Schadenersatzforderungen des Lebensmittelhandels zugute kommen. Das Bundeskartellamt signalisierte bereits sein Einverständnis mit einer solchen Lösung.
Die Wettbewerbsbehörde hatte zwischen November 2013 und Juli 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller sowie gegen 33 Verantwortliche in den Unternehmen verhängt. Vor Gericht hatten ursprünglich vier Unternehmen gegen die vom Bundeskartellamt verhängten Millionenbußen Einspruch eingelegt. Dabei handelte es sich um bekannte Namen wie Wiesenhof, Rügenwalder, Wiltmann und Heidemark.
Der niedersächsische Wurstproduzent Wiesenhof hatte seine Klage jedoch bereits kurz vor Prozessbeginn zurückgezogen. Auch zwischen dem Wursthersteller Heidemark und der Generalstaatsanwaltschaft gab es Gespräche. Doch ist hier nach Angaben des Gerichts noch keine Einigung in Sicht. Lediglich Wiltmann zeigt sich bislang fest entschlossen, das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen. (dpa)
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