Streit um «bekömmlich» in Bierwerbung beschäftigt BGH im Mai
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen Härle erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt. Brauereichef Gottfried Härle ließ daraufhin das Wort auf seinen Etiketten streichen und legte Berufung ein.
Nach zwei Entscheidungen vor dem Landgericht Ravensburg befasste sich 2016 auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall. Die Urteile gaben jeweils dem Verband Recht: Der sieht in dem Begriff «bekömmlich» eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff dagegen eine «reine Qualitätsaussage».(dpa)
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.