Untersuchungsergebnisse zu Fipronil in verarbeiteten eihaltigen Lebensmitteln

BVL veröffentlicht Bericht zum Sonderprogramm des Bundesweiten Überwachungsplans 2017

06.04.2018 - Deutschland

Durch die illegale Anwendung eines fipronilhaltigen Schädlingsbekämpfungsmittels mussten im vergangenen Spätsommer europaweit Eier zurückgerufen und vernichtet werden. Auch solche Lebensmittel, in denen Eier verarbeitet wurden, wie beispielsweise Nudeln, Mayonnaise oder Eierlikör, wurden im Rahmen eines Sonderprogramms von den deutschen Überwachungsbehörden untersucht. Die heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Untersuchungsergebnisse zeigen, dass in 116 der 903 Proben Rückstände von Fipronil nachgewiesen wurden. Sämtliche gemessenen Fipronilgehalte lagen jedoch deutlich unterhalb der Konzentration, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als gesundheitlich bedenklich angesehen wird.

Im Juli 2017 wurden über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) zahlreiche Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts für das Insektizid Fipronil in Eiern und Geflügelfleisch gemeldet. Als Eintragsquelle für Fipronil wurde das Reinigungs- und Desinfektionsmittel einer niederländischen Firma ermittelt, welches hauptsächlich in Belgien und den Niederlanden, aber auch in Deutschland eingesetzt worden war.

Schon während des Fipronil-Geschehens hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, neben Eiern und Geflügelfleisch auch Lebensmittel mit hohem Eigehalt zu kontrollieren. Im Rahmen des bereits bestehenden Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2017 wurde daher kurzfristig ein Sonderprogramm zur risikoorientierten Untersuchung von Ei-Verarbeitungsprodukten und eihaltigen Tiefkühlprodukten initiiert.

87 % der Proben ohne Fipronilnachweis

Von August bis Oktober 2017 wurden insgesamt 903 Proben verarbeiteter Produkte mit einem hohen Eigehalt von den Überwachungsbehörden in den Bundesländern auf Fipronil untersucht. Die Proben, unter anderem Spätzle, Eierkuchen, Eierplätzchen, Eierlikör und Mayonnaise, wurden sowohl bei Herstellern als auch im Einzelhandel genommen.

In 116 Proben (13 %) konnten dabei Fipronilrückstände nachgewiesen werden. In der Kategorie Halbfertigerzeugnisse, unter die auch Erzeugnisse wie Eipulver oder Flüssigei fallen, wurde der höchste Anteil an Proben mit Fipronilnachweis gemeldet (25 % der Proben). Diese Erzeugnisse werden in der Regel noch weiter verarbeitet. Bei alkoholischen Getränken (z. B. Eierlikör) konnten in 17 % der untersuchten Proben Rückstände von Fipronil ermittelt werden. Die geringsten Nachweisquoten wurden für die Kategorien Feinkost (8 %) und Fertiggerichte (6 %) gemeldet.

Anders als bei den Primärprodukten Eier und Geflügelfleisch existiert für verarbeitete Produkte kein gesetzlicher Höchstgehalt für Fipronil-Rückstände. Vielmehr ist eine Umrechnung auf die in dem jeweiligen Produkt eingesetzte Ei-Menge notwendig.

Im Zuge des Fipronil-Geschehens 2017 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Risiken bewertet, die durch den Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern hergestellten Lebensmitteln möglicherweise entstehen können. Die im BÜp-Sonderprogramm ermittelten Rückstandswerte lagen alle deutlich unterhalb der Konzentration, die das BfR als gesundheitlich bedenklich einstuft.

Bundesweiter Überwachungsplan

Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein zwischen den Bundesländern abgestimmtes, für ein Jahr festgelegtes Überwachungsprogramm. Der BÜp kann zur Abklärung aktueller rechtlicher Fragestellungen, die Lebensmittel, Wein, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabak betreffen, genutzt werden. Die Auswahl der Programme erfolgt nach einer Risikoanalyse. Die erhobenen Daten des BÜp sind daher aussagekräftig, aber nicht repräsentativ.

monicore/Pixabay

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