Information zu Lebensmittelskandalen muss zeitlich begrenzt sein
Das Bundesgesetz sieht eine Informationspflicht von Behörden vor, wenn in Betrieben beispielsweise Grenzwerte überschritten werden oder gegen Hygienevorschriften verstoßen wird. «Je länger eine für das Unternehmen negative Information in der Öffentlichkeit verbreitet wird, desto größer ist auf der anderen Seite dessen Belastung», befanden jedoch die Richter. Eine zeitliche Begrenzung sei daher geboten.
Dem Verfahren zugrunde lag ein sogenannter Normenkontrollantrag des Landes Niedersachsen, das damit das aktuell geltende Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) überprüfen lassen wollte. Es sah Klärungsbedarf wegen zu ungenauer Formulierungen. Die angegriffene Vorschrift wurde in vielen Bundesländern solange ausgesetzt.
Der Gesetzgeber hat nun bis zum 30. April 2019 Zeit, eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen. (dpa)
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Lebensmittelsicherheit ist das Herzstück der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Sie stellt sicher, dass die Nahrungsmittel, die wir täglich zu uns nehmen, nicht nur nahrhaft, sondern auch frei von schädlichen Kontaminanten sind. Vom Feld bis zum Teller überwacht und reguliert die Branche jeden Schritt des Prozesses mit strengen Qualitätskontrollen, fortschrittlichen Testmethoden und kontinuierlicher Forschung.
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