EuGH-Urteil: Scotch Whisky / Glen Buchenbach
MS Concept Rechtsanwälte
Der mächtige schottische Whisky-Verband, die Scotch Whisky Association (SWA), hatte gegen die kleine Brennerei in der Nähe von Stuttgart geklagt, weil diese ihren Whisky „Glen Buchenbach“ nennt. Die SWA vertritt die Ansicht, dass der Verbraucher bei der Bezeichnung „Glen“ an „Scotch Whisky“ denke. Klotz und sein Familienbetrieb führen dagegen an, dass das gälische Wort „Glen“ lediglich „schmales Tal“ bedeutet und nicht nur schottische Whiskys den Begriff im Namen tragen, sondern auch welche aus der ganzen Welt (Kanada, Irland, USA, Schweiz, Deutschland, Australien …). Zudem stamme das Wort gar nicht aus dem Schottischen, sondern habe seinen Ursprung im Irischen.
Der Rechtsstreit zieht sich schon fast fünf Jahre hin und ist allein deshalb schon knifflig, weil es ein Präzedenzfall ist. Es geht um die übergeordnete Frage: Reicht das Wecken bloßer Assoziationen zu einer geschützten Herkunftsangabe für eine Rechtsverletzung aus?
„Das ist Rechtsfortbildung“, sagt Mühlberger. „Die Antwort, die der Europäische Gerichtshof heute gegeben hat, betrifft nicht nur Spirituosen. Sie wird sich künftig generell auf geschützte Herkunftsbezeichnungen auswirken.“
Doch auch für Mühlberger und die Waldhornbrennerei ist der Fall noch nicht ausgestanden. Denn nachdem der EuGH jetzt entschieden hat, wird nun das Landgericht Hamburg den Fall wieder aufnehmen (Rechtssache: C-44/17). Klotz und Mühlberger sind zuversichtlich: „Wir wissen jetzt die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof und deren Generalanwalt hinter uns. Das macht uns optimistisch.“
Aber nicht nur vor dem Landgericht geht der Fall in die nächste Runde. Nachdem es Mühlberger und der Waldhornbrennerei gelungen war, einen Löschungsangriff auf die Marke „Glen Buchenbach“ vor dem Deutschen Patent- und Markenamt abzuwehren, geht es hier in die nächste Instanz vor das Bundespatentgericht.
Rechts neben dem Artikel finden das vollständige EuGH-Urteil verlinkt.
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