Wissenswert: Berufsgenossenschaft meldet an Finanzamt
Lohnersatzleistungen müssen in die Steuererklärung
Jedem scheint es nicht bewusst zu sein, aber die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) meldet alle an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde. Übermittelt werden die Steuer-Identifikationsnummer des Leistungsberechtigten sowie Höhe und Zeitraum der gewährten Leistung.
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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet sie ebenfalls an die Finanzbehörden. Wichtiger Hinweis: Jeder Steuerpflichtige muss diese erhaltenen Leistungen dennoch in der Steuererklärung aufführen.
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