Neue Lebensmittel: Genehmigung wird einfacher.

16.07.2018 - Deutschland

Seit Januar 2018 ist die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel Food) in Kraft. Mit ihr wurde auch ein zentrales Bewertungs- und Zulassungsverfahren eingeführt. Seitdem entscheiden EU-Risikomanager zum Beispiel über die Marktzulassung für Lebensmittel aus neuen Quellen oder für Produkte, die mittels Nanotechnologie gewonnen werden. Wie sieht die Praxis dieser neuen Verordnung für die Lebensmittelbranche aus? Was müssen Unternehmen jetzt beachten? Das diskutierte die internationale Fresenius-Konferenz „Novel Food“ am 5. und 6. Juli in Mainz.

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Für die zweitägige Tagung hatte die Akademie Fresenius internationale Experten aus Behörden, Justiz und Unternehmen wie Ferrero und BASF gewinnen können. Auf der Themenliste stand neben den Erfahrungen mit der Umsetzung der Novel Food-Verordnung auch die Positivliste für neuartige Lebensmittel, die sogenannte Unionsliste. Außerdem diskutierten die Experten die Grundlagen der Risikobewertung neuer Proteine. 

Die Novel-Food-Verordnung definiert Lebensmittel als „neuartig“, wenn sie vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind. Das können beispielsweise Lebensmittel aus Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen, Algen oder Pilzen ebenso sein wie Lebensmittel, die durch ein neues Verfahren hergestellt werden. 

Mit der neuen Verordnung ist nun die EU Kommission in Brüssel für die Zulassung neuer Lebensmittel zuständig. Für traditionelle Lebensmittel aus Ländern außerhalb der EU ist ein neues Anmeldeverfahren in Kraft.

Novel-Food-Verordnung beschleunigt Zulassungsverfahren

Peter Loosen, Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) begrüßt die neue europäische Regelung. „Die überarbeitete Novel-Food-Verordnung verbessert die Bedingungen für Lebensmittelunternehmen, neue und innovative Lebensmittel auf den EU-Markt zu bringen. Gleichzeitig stellt sie ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit für die europäischen Verbraucher sicher.“ Er geht davon aus, dass Zulassungsverfahren nun deutlich schneller werden.

Industrie fürchtet, Brüsseler Initiative für mehr Transparenz schade dem Forschungsstandort Europa

Kritisch sieht Peter Loosen die Vorschläge, die die EU Kommission im April 2018 zur Revision des allgemeinen Lebensmittelrechts eingebracht hat. Mit ihren Vorschlägen will die Kommission den Bürgern mehr Transparenz über Zulassungsverfahren und Entscheidungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geben. So könnten die Bürger einfacher Informationen über Ergebnisse aus Risikobewertungsprozessen der Industrie erhalten. Das soll das Verbrauchervertrauen stärken und für den bewussten Umgang mit neuen Lebensmitteln sensibilisieren. Die neu gewonnene Transparenz könne aber auch Innovationen in der Lebensmittelindustrie verhindern, so Loosen: Die Gefahr, dass vertrauliche Daten aus Risikobewertungsprozessen an die Öffentlichkeit gelangen, könnte Unternehmen dazu bewegen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten außerhalb der EU zu verlagern. Das wäre ein Rückschlag für den Forschungsstandort Europa. 

Vorschläge zur Vereinfachung und Verbesserung der Unionsliste für Novel Food 

Mit der Novel Food Verordnung hat die Kommission auch eine Liste veröffentlicht, die zugelassene neuartige Lebensmittel aufführt und die Bedingungen definiert, unter denen sie verwendet werden dürfen und gekennzeichnet werden müssen. Diese „Unionsliste“ war Gegenstand vieler Erfahrungsberichte und Diskussionen auf der Fresenius-Tagung. Bernd Haber von BASF hat sich kritisch mit ihr auseinandergesetzt und sieht noch erheblichen Nachholbedarf. So seien noch nicht alle Genehmigungen und Anmeldungen, die nach dem alten Novel-Food-Gesetz zugelassen wurden, enthalten. Die Kennzeichnungsvorschriften für genehmigte neue Lebensmittel seien sehr unterschiedlich. Zudem würden viele Einträge Lebensmittel betreffen, die gar nicht als neuartig einzustufen seien. Insgesamt erkennt Haber in den Spezifikationen der Liste „kein systematisches Prinzip“. So wünscht er sich zahlreiche Änderungen – zum Beispiel die Entfernung der Nennung von Patentnummern. Einträge für ähnliche Inhaltsstoffe könnten noch mehr vereinfacht werden.

Lebensmittel aus Insekten: Risiko für Allergiker

Die neue Novel Food Verordnung vereinfacht die Zulassung von ganzen Insekten und Lebensmitteln aus Insekten in der EU. Damit steigt das Risiko für Allergiker, denn Produkte aus Insekten können nachweislich allergen wirken. So berichtete die TNO Wissenschaftlerin Kitty Verhoeckx, ehemaliges Mitglied der EFSA Fokusgruppe für Lebensmittelallergien, dass Insekten durch Kreuzreaktivität allergische Reaktionen bei bereits allergischen Patienten verursachen können (Garnelen und möglicherweise Hausstaubmilben) und neue Allergien auslösen können (De-novo-Sensibilisierung). „Wir benötigen für jedes neue Insekt, das auf unseren Speiseplan kommt, eine neue Untersuchung“, sagte Verhoeckx. Insgesamt forderte Kitty Verhoeckx, dass die Forschungsanstrengungen zur Entwicklung von Methoden zur Vorhersage der Entwicklung neuer Allergien durch neuartige Lebensmittel intensiviert werden sollten und ein EU-weit unterstützter Ansatz sein müssten.

Fresenius Konferenz zum Allergenmanagement im November

Mit Herausforderungen durch alte und neue Lebensmittelallergien befasst sich eine weitere Veranstaltung der Akademie Fresenius: Die siebte internationale Fresenius-Konferenz „Food Allergens“ am 12. und 13. November 2018 in Wiesbaden bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen, neue Analyse-Tools und Ansätze für ein umfassendes Allergenmanagement. Auf dem Tagesprogramm stehen nicht nur klinisches Aspekte, sondern auch Praxisberichte zur Einführung eines ganzheitlichen Risikomanagements und kritische Faktoren der Risikokommunikation. 

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