Markenschutz von Kitkat-Form muss neu geprüft werden
Der Hintergrund: Das EUIPO hatte das Produkt Kitkat 4 Finger 2006 auf Antrag von Nestlé als Unionsmarke eingetragen, ihm also EU-weit Unterscheidungskraft und Markenschutz zugesprochen. Mitte Dezember
2016 stellte das EU-Gericht nach einer Klage des Konkurrenten Mondelez diese Entscheidung infrage: Es fehle der Beweis, dass die typische Barrenform des Nestlé-Schokoriegels von Verbrauchern in allen relevanten EU-Ländern als eigene Marke erkannt werde. Dies sei nur in einigen - etwa in Deutschland und Frankreich - der Fall.
Nestlé, das EUIPO und Mondelez fochten das Urteil an. Der EU-Gerichtshof bestätigte jedoch die Entscheidung des Gerichts. Um Markenschutz zu genießen müsse der Hersteller eines Produkts «für die gesamte Union und nicht nur für einen wesentlichen Teil des Unionsgebiets» nachweisen, dass das Produkt als eigene Marke erkannt werde, befand der Gerichtshof. Da jedoch Belege für eine Durchsetzung der Marke in Belgien, Irland, Griechenland und Portugal gefehlt hätten, habe das EU-Gericht die Entscheidung des Amtes für geistiges Eigentum zu Recht aufgehoben.
Die Unionsmarke gilt in der gesamten Europäischen Union und besteht neben den nationalen Marken. (dpa)
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