Voelkel erfolgreich gegen Eckes - Granini
Voelkel
Zum Hintergrund
Im Herbst 2017 erschienen von Voelkel vier neue Produkte unter dem seit 2011 existierenden Markennamen bioC. Eckes-Granini sah in der Aufmachung eine unzulässige Nachahmung der Produkte aus ihrer „hohes C Plus“ Reihe. Sie kritisierten dabei an der Gestaltung sowohl die Auswahl der Farben, die Verwendung von Fruchtabbildungen als auch die Flaschenform selbst. Kurz vor der Biofach 2018 erwirkte Eckes-Granini zunächst eine einstweilige Verfügung gegen Voelkel. Daraufhin musste ein verfremdetes Layout gestaltet werden, die schon abgefüllten Flaschen durften vorerst nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Auf den sofortigen Widerspruch von Voelkel hob das Landgericht Köln die einstweilige Verfügung wieder auf (Az. 31 O 402/17), Voelkel konnte das ursprüngliche Layout wieder verwenden. Dagegen legte Eckes-Granini am allerletzten Tag der Frist wiederum Berufung beim Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 88/18) ein. Aber auch diesmal war der Konzern nicht erfolgreich. In der mündlichen Verhandlung vor dem 6. Senat in Köln am 3. August 2018 nahm Eckes-Granini die Berufung zurück.
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