Was darf in einen klassischen Hamburger?
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TÜV SÜD
Burger aller Art haben in der Street Food-Kultur seit Jahren Hochkonjunktur. Bei der Zusammenstellung der Zutaten sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Doch manch ein Verbraucher freut sich auch einfach über Klassisches. In der aktuellen TÜV SÜD-Umfrage wurden Verbraucher nachgefragt, was sie als Zutaten in einem klassischen Hamburger erwarten. Das Ergebnis: Nur zirka 42 Prozent der Befragten wissen, dass hier gemäß dem Deutschem Lebensmittelbuch Rindfleisch enthalten sein muss.
Mehr als die Hälfte der Verbraucher nannten auch andere Fleischsorten wie Schweinefleisch, Lamm oder Geflügel, Gemische aus Schweine und Rindfleisch. Mehr als ein Drittel konnte keine Angabe machen oder meinte, dass Fleisch sei gar nicht festgelegt.
Zur Frage, mit welchen Zutaten das verwendete Fleisch verarbeitet sein darf, machte ein Drittel der Befragten keine Angaben. 18 Prozent tippten auf stärkehaltige Bindemittel – und die haben in einem Ham- oder Cheeseburger gar nichts zu suchen. Die Unsicherheit, über das was drin sein darf, ist deutlich am Befragungsergebnis abzulesen.
Doch für Ham-, Beef- oder Cheeseburger gibt es wenig Spielraum beim Inhalt: Das Deutsche Lebensmittelbuch gibt vor, was Verbraucher zwischen den beiden Brötchenhälften erwarten dürfen: Als Ausgangsmaterial für das Fleisch ist lediglich grob entsehntes Rindfleisch zugelassen und gegebenenfalls Salz und Gewürze. Bis auf die Käse- oder Schmelzkäseauflage beim Cheeseburger sind in Ham-, Beef- oder Cheeseburgern keine weiteren Zutaten vorgesehen.
Die Zutaten anderer Burger sind nicht definiert. Vom Steak über Erdnusssoße und Portweinbirne bis hin zur ganz veganen Füllung: Das Erfolgsrezept liegt ganz in der Phantasie der Burger-Hersteller. Künftig werden aber bei veganen und vegetarischen Zutaten die neuen „Veggie-Leitsätze“ zu berücksichtigen sein. Bis Ende 2018 sollen die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission verabschiedet werden. Sie werden klarstellen, wie vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte künftig heißen dürfen und gekennzeichnet werden müssen. Kennzeichnung und Aufmachung sind dann so zu handhaben, dass die Nutzung etablierter Fleischproduktnamen die Verbraucher bei Veggie-Produkten (z.B. vegetarisches Schnitzel) nicht in die Irre führt.
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