OLG Düsseldorf verkündet Urteil zum 'Wurstkartell'

02.10.2018 - Deutschland

Das Oberlandesgericht Düsseldorf will am Dienstag (9.30 Uhr) sein Urteil zum sogenannten Wurstkartell verkünden. Es geht um jahrelange Preisabsprachen von führenden Herstellern von Aufschnitt und anderen Wurstprodukten. Der 6. Kartellsenat wird aber nur noch im Verfahren gegen die Firma Wiltmann aus Versmold im Kreis Gütersloh entscheiden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro beantragt, die Anwälte fordern einen Freispruch.

Das Verfahren hatte als einer der größten Kartellskandale in Deutschland begonnen. Im Jahr 2014 verhängte das Bundeskartellamt gegen 22 Wursthersteller Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro. In der Staatskasse ist davon aber nur weniger als ein Drittel der ursprünglichen Summe.

Denn einige große Firmen der Branche hatten ein Schlupfloch gefunden, das als "Wurstlücke" bekannt geworden ist. Sie lösten die von den Geldbußen betroffenen Tochterfirmen kurzerhand auf und kamen als Muttergesellschaft ungeschoren davon. Das Bundeskartellamt musste gegen fünf Hersteller Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 238 Millionen Euro aufheben. Die sogenannte Wurstlücke ist durch eine Gesetzesänderung inzwischen geschlossen.

Die übrigen Firmen akzeptierten die Bußgeldbescheide oder erreichten vor Gericht eine Einstellung des Verfahrens./hff/DP/stw (dpa)

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