EuGH: Eierlikör darf keine Milch enthalten
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Hintergrund der Entscheidung des höchsten EU-Gerichts war ein Streit aus Deutschland vor dem Landgericht Hamburg. Ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hatte Eierliköre vertrieben, die auch Milch enthielten. Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
Würde die Liste der in dem EU-Gesetz genannten Bestandteile als nicht abschließend betrachtet, könnte der Verbraucherschutz sowie der gute Ruf europäischer Spirituosen leiden, befanden die Luxemburger Richter abschließend./asa/DP/jha (dpa)
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